Bildungsurlaub: 5 Extra-Tage im Jahr für deine persönliche Weiterentwicklung

Wusstest du, dass du im Rahmen einer Festanstellung Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr hast? Diese Zeit kannst du nutzen, um dich persönlich weiterzuentwickeln.

Wann hast du Anspruch auf Bildungsurlaub?

Anspruch auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg hast du, wenn dein Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht. Dann greift das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Wenn du regelmäßig 5 Tage pro Woche arbeitest, bekommst du vom Arbeitgeber 5 bezahlte Urlaubstage für deine Weiterbildung. Die Weiterbildungskosten trägst du selbst.

Vom Gesetz profitierst du in BW ebenso, wenn du als Richter:in arbeitest oder beamtet bist.

Befindest du dich in Ausbildung oder studierst du an der Dualen Hochschule BW hat du Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub während der gesamten Ausbildungs-/Studienzeit. Dabei gilt auch hier: Dein Ausbildungsverhältnis oder Immatrikulation muss seit mindestens 12 Monaten bestehen.

Im Saarland hast du Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn dein Beschäftigungs­verhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Dann greift das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) (siehe auch Infos weiter unten).

Das Recht auf Bildungszeit ist in allen Bundesländern gesetzlich verankert, bis auf Bayern und Sachsen. Bisher nutzen nur magere 2% aller, die einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, das Angebot. Wir möchten gerne zur Aufklärung beitragen, denn wir finden: Lebenslanges Lernen in Eigenverantwortung gehört zur persönlichen Entfaltung und zu einem erfüllten Leben dazu.

Welche Weiterbildungsangebote sind für den Bildungsurlaub zugelassen?

Deine Weiterbildung muss nicht im Zusammenhang mit deinem momentanen Beruf stehen, auch wenn das häufig sinnvoll ist. Die Maßnahme muss auch nicht an deinem Wohnort durchgeführt werden, sondern kann sogar im Ausland stattfinden.

Ganz konkret kann die bezahlte Bildungsfreistellung genutzt werden für:

  • die berufliche Weiterbildung
  • die politische Weiterbildung oder
  • für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Was du dabei beachten musst, ist dass der Anbieter der Weiterbildung für den Bildungsurlaub zugelassen ist. In Baden-Württemberg erteilt das Regierungspräsidium die Zulassung.

Nutze deinen Bildungsurlaub für deine persönliche Weiterentwicklung am Dr. Holzinger Institut

Das Dr. Holzinger Institut ist seit 6. Dezember 2022 anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) sowie seit 10. Oktober 2024 nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG). Für unsere ganztägigen Angebote wie die Coaching Ausbildung, Fortbildung Therapeut RE&KVT, die Seminare „Die Macht der Gedanken“ und „Führungskompetenz: Gefühle managen“ etc. kannst du als Teilnehmende oder Teilnehmender aus Baden-Württemberg und dem Saarland Bildungsurlaub beantragen.

Bildungszeit beantragen: So geht´s

Den Antrag auf Bildungszeit musst du spätestens neun Wochen (BW) bzw. sechs Wochen (Saarland) vor Beginn der Weiterbildung beim Arbeitgebenden oder Ausbildungsträger schriftlich oder elektronisch einreichen. Formulare und weitere Details findest du unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/

https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/bildungsfreistellung

Infos und Referenzen zu unserem Angebot findest du auf den Ausbildungs- und Seminarseiten (s. auch Verlinkungen im vorherigen Abschnitt).

Hast du noch Fragen? Schicke uns gerne eine Mail an info@dr-holzinger-institut.de oder rufe an unter Telefon +49 711 500 73 205.

 

 

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